Grundsteuerklärung: Marodes Gebäude angeben?

Leserfrage: Auf unserer Hofstelle steht ein marodes Gebäude. Wirtschaftlich ist es wertlos und wir nutzen es nicht. Wie ist dieses Wirtschaftsgebäude bei der Grundsteuererklärung auszuweisen?

Wochenblatt-Leserin Annemarie C. fragt: Auf unserer Hofstelle steht ein marodes Gebäude. Wirtschaftlich ist es wertlos und wir nutzen es nicht. Wir wollen es aber noch nicht abreißen. Wie ist dieses Wirtschaftsgebäude bei der Grundsteuererklärung auszuweisen?

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden gelten als unbebaut. Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn das Gebäude nicht mehr dauerhaft benutzt werden kann. Hingegen bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf...


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