Vom Bankmitarbeiter ausgefragt

Leserfrage: Kürzlich war ich wegen einer Geldanlage bei meiner Hausbank. Bevor der Bankmitarbeiter mir ein Angebot machte, fragte er, ob ich Immobilien und weitere Geldanlagen hätte. War seine Frage angebracht?

Wochenblatt-Leserin Antonia L. fragt: Kürzlich war ich wegen einer Geldanlage bei meiner Hausbank. Bevor der Bankmitarbeiter mir ein Angebot machte, fragte er, ob ich Immobilien und weitere Geldanlagen hätte. Ich habe ihm gesagt, dass das nicht Gegenstand des Gesprächs sei. Darauf begründete er seine Frage damit, dass „das gesetzlich so geregelt ist“. Ich bin überzeugt, meine weiteren Vermögenswerte gehen ihn nichts an. War seine Frage angebracht und ist die Aussage korrekt?

Prof. Dr. Hartmut Walz, Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, antwortet: Wenn Ihr Bankmitarbeiter das wirklich so gesagt hat, dann hat er sich ein wenig übernommen. Denn es gibt kein Gesetz, welches den Bankmitarbeiter konkret zu einer Frage nach Ihrem Immobilien­besitz oder anderen Geldanlagen verpflichten würde.

Ihr Bauchgefühl, dass die Fragen eher durch das Eigeninteresse des Bankverkäufers getrieben waren, Ihnen weitere Produkte zu verkaufen, ist also nicht von der Hand zu weisen.

Wahrscheinlich hat der Bankmitarbeiter eine seit 2018 bestehende EU-Vorgabe in eigenem Interesse oder Hausinteresse so interpretiert oder ausgelegt, dass er Sie komplett ausfragen dürfe. Und dabei nutzte er als Begründung...