Rauchmelder in Mietwohnung

Leserfrage: Können wir die Kosten für den Rauchmelder auf den Mieter umlegen?

Wochenblatt-Leserin Lena E. in F. fragt: Wir wollen erstmals eine Wohnung vermieten. Müssen wir Rauchmelder installieren? Welche Kosten können wir als Vermieter umlegen?

Rebecca Kopf, Redaktion, informiert: In Deutschland ist das Anbringen von Rauchwarnmeldern verpflichtend. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit den Geräten auszustatten. Um die Sicherheit zu erhöhen, darf der Vermieter auch weitere Räume, etwa das Wohnzimmer, ausstatten.

Rauchwarnmelder in Küche oder Bad muss der Mieter jedoch nicht akzeptieren. Der Grund: Hier ist die Installation wegen eines möglichen Fehlalarms nicht sinnvoll. Die Installation von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierung. Der Mieter muss sie grundsätzlich dulden.

Mieter muss Rauchwarnmelder gestatten

Er hat den Einbau durch den Vermieter laut BGH auch dann zu gestatten, wenn er bereits selbst entsprechende Geräte installiert hat. Darauf weist eine Sprecherin des Deutschen Mieterbundes hin. Nach...