Absicherung

Wenn die Ehe scheitert

Auf den Hof eingeheiratet, eigenes Geld investiert, unentgeltlich mitgearbeitet – dieses Modell ist in der Landwirtschaft nicht unüblich. Doch im Fall einer Scheidung...

Auf den Hof eingeheiratet, eigenes Geld investiert, unentgeltlich mitgearbeitet – dieses Modell ist in der Landwirtschaft nicht unüblich. Im Fall einer Scheidung steht aber der einheiratende Partner im Zweifel mit leeren Händen da.

Nur wenige Scheidungen laufen heute einvernehmlich und im „Guten“ ab. Im viel beschriebenen Rosenkrieg wird häufig vehement um jeden Cent und das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder gestritten. Oft geben sich Sachverständige und Rechtsanwälte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung die Klinke in die Hand.

Gemeinsame Vereinbarungen, am besten zu Beginn der Ehe getroffen, helfen, künftigem Streit aus dem Weg zu gehen. Davon profitiert im Scheidungsfall nicht nur der einheiratende Ehegatte, sondern auch der Hof­eigentümer. Hat er sich während der Ehe zum Beispiel eine Photovoltaik-, Biogas- oder Windkraftanlage angeschafft oder sogar Bauland verkauft, können die Ansprüche des einheiratenden Ehegatten erheblich sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich (wie im Beispiel) um einen Nebenerwerbs- oder Haupterwerbsbetrieb handelt.

Sichern Sie sich ab!

Was kann man jungen Frauen und Männern grundsätzlich raten, die auf einen Hof einheiraten?

– Halten Sie als einheiratender Ehegatte schriftlich fest, wie viel (Geld-)Vermögen und welche Hausratsgegenstände Sie in die Ehe eingebracht haben. Größere Geldbeträge können Sie auch über einen zins- und tilgungsfreien Kredit absichern.

– Unterschreiben Sie keine Kreditverträge zur Finanzierung betrieblicher Investitionen.

– Wenn Sie als einheiratender Ehegatte Ihren Beruf aufgeben und unentgeltlich Ihre Arbeitskraft in den Betrieb einbringen, sollte Ihnen für den Fall einer Scheidung eine angemessene Abfindung zustehen. Eine Alternative kann sein, dass Sie als Arbeitskraft auf dem Betrieb fest beschäftigt werden. Dann erhalten Sie einen festen Lohn, zudem fließen für Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

– Sind Sie als einheiratender Ehegatte voll außerlandwirtschaftlich berufstätig, sollten Sie auch den Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche) mit Ihrem Ehegatten vertraglich regeln.

– Sie können auch einen notariellen Ehevertrag mit Ihrem Ehegatten abschließen und so eine künftige Vermögensauseinandersetzung rechtssicher gestalten. Zum Schutz des Betriebes wird dabei häufig auf die Zugewinnberechnung aus dem Hof heraus verzichtet. Dem einheiratenden Ehegatten steht im Gegenzug eine adäquate Gegenleistung zu (modifizierte Zugewinngemeinschaft).

– Junge Eheleute sollten sich vom WLV-Kreisverband, der Landwirtschaftskammer oder einem Anwalt beraten lassen, wenn ein Partner einen größeren Geldbetrag, Flächen oder eine Immobilie mit in die Ehe einbringt und eine Absicherung wünscht. Eine Option kann auch die Gütergemeinschaft sein, wenn beide Partner Vermögen, etwa jeder einen Hof, mit in die Ehe bringen. Bernhard Gründken/As


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