Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat „mit sofortiger Wirkung einen Bewilligungsstopp für alle forstlichen Fördermaßnahmen und einen Stopp von Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbeginne bis zum 30. April 2024 verfügt“, heißt es aus Düsseldorf.
Konkret geht es um die Förderrichtlinie „Extremwetterfolgen“ sowie die „Privat- und Körperschaftswald-Richtlinie“.
Der starke Abruf von Fördermitteln zur Wiederbewaldung in den vergangenen Monaten erfordert es, dass einstweilen bis zum 30. April 2024 keine weiteren Förderanträge zur Wiederbewaldung bewilligt werden können. Zunächst muss aus aktuellen haushälterischen Gründen eine Übersicht der noch zur Verfügung stehenden Mittel erstellt werden, teilt die Pressestelle mit und ergänzt: In jedem Fall können noch Fördermittel zur Wiederbewaldung ausgezahlt werden, zu denen schon ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Gleiches gilt für die Anträge, die bis zum Eingangstag 22. März 2024 zwar noch nicht förmlich bewilligt wurden, aber bei denen schon ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erlassen wurde.
Derzeit führt das Landwirtschaftsministerium einen "Kassensturz" durch und verschafft sich einen Überblick über die Haushaltsmittel.