Umbau: Fünf Wohnungen auf Hofstelle?

Leserfrage: Dürfen wir eine vierte und fünfte Wohnung in unser Wohnhaus bauen?

Wochenblatt-Leserin Anni K. in M. fragt: Wir betreiben keine Landwirtschaft mehr. In unserem Betriebsleiterwohnhaus haben wir eine Betriebsleiterwohnung, eine Wohnung für unser Kind und eine Saison­arbeiter­­wohnung errichtet. Im Dachgeschoss des Wohnhauses wollen wir nun zusätzlich zwei Wohnungen bauen, sodass es insgesamt fünf Wohnungen im Betriebsleiterwohnhaus sind. Gibt es dafür im Außenbereich eine Baugenehmigung?

Sonja...