Ich war immer sparsam“, erzählt Riana*, „ich habe auch nie große Summen Geld verliehen.“ Die 24-Jährige arbeitet als staatlich geprüfte Wirtschafterin in einem Ärztehaushalt. Seit ihrer Ausbildung legt sie jeden Monat etwas Geld zur Seite. Ihr ist es wichtig, finanziell unabhängig zu sein. Auf Rianas Girokonto ist ein Sümmchen von mehr als 20 000 € herangewachsen.
Ohne konkreten Finanzplan
Was die junge Frau mit dem Geld anfangen will, darüber hat sie sich noch keine Gedanken gemacht. „Erst mal sparen“, lautete ihre Devise, bis zu dem Tag, als ihr Freund Steffen* sie fragte, ob sie gemeinsam in den Umbau des Betriebsleiterhauses investieren wollen.
Die beiden sind seit fünf Jahren ein Paar. Der 27-Jährige hat Agrarwissenschaften studiert und ist auf dem Schweinemastbetrieb seiner Eltern angestellt. Als Ältester von drei Söhnen soll er den Hof in naher Zukunft pachten und später übernehmen. Schriftliche Vereinbarungen haben Steffen und seine Eltern bislang noch nicht getroffen.
Was wäre wenn?
Riana und Steffen hingegen schmieden konkrete Pläne. Sie wollen den Dachboden des Betriebsleiterhauses, in dem sie gemeinsam wohnen, ausbauen. Zwar freut sich die 24-Jährige Wirtschafterin, doch gleichzeitig hadert sie, Geld in den Umbau zu investieren: „Steffen und ich wollen uns eine Zukunft aufbauen. Da wäre es normal, dass ich mich an den Kosten des Umbaus beteilige. Anderseits frage ich mich, was passiert, wenn Steffen den Hof gar nicht bekommt, oder wir uns trennen.“
„Das geht vielen jungen Frauen so“, weiß Ute Regina Voß. Die unabhängige Finanzberaterin sagt: „Finanzwissen wird nicht in der Schule gelehrt. Und in vielen Familien und unter Freunden wird auch nicht über Geld gesprochen – auch nicht übers Geldverleihen.“ Dabei kann gerade das in Beziehungen ein Knackpunkt werden.
Ledig: Sofa, Trecker oder Vertrag Riana und Steffen sind nicht verheiratet.
Sie wohnen zusammen im Betriebsleiterhaus, das rechtlich betrachtet zum Betriebsvermögen gehört. Daher wäre das gesamte Geld, das sie gemeinsam in den Aus- und Umbau stecken würden, eine betriebliche Investition. Gerade wenn die Hofübergabe noch nicht erfolgt ist, wäre das eine riskante Unternehmung. Das gilt nicht nur für den Partner, sondern auch für den potenziellen Hofnachfolger. Die unabhängige Finanzberaterin Ute Regina Voß rät grundsätzlich zur Vorsicht insbesondere, wenn die Hofübergabe noch nicht geregelt ist: „Überwerfen sich alte und junge Generation, verbleibt die investierte Summe im Betrieb, wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.“ Und zwar unabhängig davon, ob die potenziellen Hofnachfolger verheiratet sind oder nicht. Wenn überhaupt, sollten sie nur in bewegliche Werte investieren. Egal ob privat oder betrieblich: Einen Traktor oder ein Sofa kann man mitnehmen, wenn die Hofübergabe scheitert oder die Beziehung zerbricht. Alternativ könnte Riana einen Darlehensvertrag mit Steffen oder dem Betriebsinhaber aufsetzen (mehr dazu siehe Kasten rechts).
Verheiratet: Vertraglich absichern
Aber selbst wenn Riana und Steffen verheiratet wären, würde die Finanzberaterin Voß der jungen Frau von einer Finanzspritze für Steffen abraten: „Denn solange keine schriftliche Vereinbarung für die Übergabe vorliegt und diese dann platzt, wäre auch bei Ehepartnern das Geld weg.“Erbt Steffen wie geplant den Hof, zählt dieser nicht zur Zugewinngemeinschaft. Riana würde bei einer Scheidung nicht – wie oftmals angenommen – die Hälfte ihres investierten Geldes zurückerhalten. Anders verhält es sich, wenn Riana einen privaten Darlehensvertrag mit ihrem Mann oder dem weichenden Betriebsinhaber aufsetzt. Voß empfiehlt stets einen solchen Vertrag, wenn man Geld verleiht – ungeachtet der familiären Beziehung. Dafür braucht es keinen Anwalt oder Notar, jedoch folgende Angaben:Namen und Adressen der Vertragspartner,Datum des Vertragsabschlusses,Höhe des Betrags,Auszahlungsdatum,Regelung zur Rückzahlung,Zinssatz,Sicherheiten (u. a. notarieller Eintrag ins Grundbuch),Unterschriften der Vertragspartner.
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