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 (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)
Gemeinden und Anwohner haben seit Ende 2023 beim Neubau von Wind energieanlagen einen Rechtsanspruch auf Beteiligung.(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)
Frage & Antwort

Am neuen Windpark beteiligt?

In unserem Ort ist der Bau von Windenergieanlagen (WEA) geplant. Wir haben gehört, dass unsere Gemeinde einen Anspruch auf Beteiligung hat. Was steckt dahinter?

Das am 28. Dezember 2023 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) verpflichtet Vorhabenträger, der Standortgemeinde (bzw. den Standortgemeinden) des Windenergievorhabens ein Angebot zur finanziellen Beteiligung zu unterbreiten. Das Bürg-E...

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