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 (Bildquelle: Schlotmann)
Grundsätzlich ist es nicht verboten, kleine Mengen Brennholz in der Landschaft fachgerecht zu lagern. Bei 200 Festmetern ist allerdings damit zu rechnen, dass die Untere Naturschutzbehörde einschreitet.(Bildquelle: Schlotmann)
Frage & Antwort

fm Brennholz in der Landschaft lagern?

Wir lagern seit Jahren auf einer Fläche Brennholz aus unserem Wald – bislang immer ausreichend für zwei bis vier Jahre. Aufgrund des Käfer- und Sturmholzes sind es aktuell ungefähr 200 Festmeter (fm). Die Menge würde für acht Jahre reichen, da wir au...

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