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 (Bildquelle: Visionsi/stock.adobe.com)
Es ist keine gute Idee, bei der Hofübergabe ein Nießbrauchsrecht für sich zu behalten. Das Finanzamt kann dann eine Betriebsaufgabe annehmen.(Bildquelle: Visionsi/stock.adobe.com)
Frage & Antwort

Nießbrauch zurückbehalten?

Ich beabsichtige, meinen Nebenerwerbsbetrieb (nicht in der Höfeordnung) auf eines meiner Kinder während meiner Lebenszeit zu übertragen. Dabei soll für meine Frau und mich ein Nießbrauchrecht eingetragen wer den. Muss mein Kind für diese Schenkung Steuern bezahlen? Wonach würden sich die Steuern richten – nach dem Einheits- oder nach dem Verkehrswert?

Die Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes auf eines I hrer Kinder gegen Vereinbarung eines Nießbrauchrechtes können wir nicht empfehlen. Im Privatvermögen ist das eine durchaus sinnvolle Gestaltungsvariante. Soweit aber Betriebsvermögen betr...

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