Zum Hauptinhalt wechseln
Frage & Antwort

Vorsorgevollmacht widerrufen?

 (Bildquelle: Kofoth)
Eine Vorsorgevollmacht kann man in den meisten Fällen widerrufen. Der Widerruf ist der bevollmächtigten Person mitzuteilen – am besten schriftlich.(Bildquelle: Kofoth)

Meine Lebensgefährtin und ich haben vor vielen Jahren beim Notar eine gegenseitige Vorsorgevollmacht abgeschlossen. Unter anderem steht darin, dass die Vollmacht weder durch Tod noch durch Geschäftsunfähigkeit erlöschen soll. Sie gilt bis auf Widerru...

Dieser Inhalt ist Teil unseres Digital-Abos bzw. Plus-Pakets. Wählen Sie hier aus verschiedenen Abomodellen aus!

Sie haben bereits ein Digital-Abo oder Plus-Paket? Dann loggen Sie sich ein, um direkt weiter zu lesen.

Plus-Paket

Unser Upgrade zum gedruckten Heft

Bestseller

Digital-Abo

Unser digitales Angebot

Digital-Abo
  • Schneller informiert: ePaper noch vor dem gedruckten Heft lesen
  • Voller Zugriff auf alle
    ePaper im Archiv
  • Alle Inhalte auf wochenblatt.com frei lesbar
  • Kleinanzeigen im ePaper bereits ab Dienstag verfügbar
  • Mobil, flexibel & praktikabel auf allen Geräten
  • 8,32 € im Monat (99,84 € im Jahr)
  • Jederzeit kündbar
Jetzt abonnieren
 

Heft-Abo und Plus-Paket

Unsere All-inclusive-Lösung

Nicht das Passende dabei? Weitere Abo Angebote finden Sie hier: https://shop.wochenblatt.com/abo/


Weitere Beiträge