Wochenblatt-Leserin Anni K. in M. fragt: Wir betreiben keine Landwirtschaft mehr. In unserem Betriebsleiterwohnhaus haben wir eine Betriebsleiterwohnung, eine Wohnung für unser Kind und eine Saisonarbeiterwohnung errichtet. Im Dachgeschoss des Wohnhauses wollen wir nun zusätzlich zwei Wohnungen bauen, sodass es insgesamt fünf Wohnungen im Betriebsleiterwohnhaus sind. Gibt es dafür im Außenbereich eine Baugenehmigung?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, nimmt Stellung: Sie fragen nach der Aussicht auf eine Baugenehmigung für eine vierte und fünfte Wohnung auf dem Hof. Vorhanden sind eine Betriebsleiterwohnung, eine Wohnung für Ihr Kind und eine Saisonarbeiterwohnung. Jetzt möchten Sie im Betriebsleiterwohnhaus zwei gesonderte Wohnungen im Dachgeschoss ausbauen.
Zwei Wohnungen im Betriebsleiterhaus
Im Außenbereich ist es zulässig, in einem Wohnhaus eine zweite Wohnung einzubauen, sofern diese familiär genutzt wird, nicht jedoch eine dritte Wohnung. Wir sind also skeptisch, was die Genehmigung für weitere zwei Wohnungen im Betriebsleiterwohnhaus angeht.
Fünf Wohnungen auf Hofstelle
Sie haben aber eine andere Möglichkeit. Es wäre nämlich möglich, ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude zu Wohnraum umzubauen. Dies ist unabhängig davon, ob die Landwirtschaft heute noch betrieben wird oder nicht mehr. Maßgeblich ist lediglich, dass das ursprüngliche Gebäude eine landwirtschaftliche Genehmigung hatte.
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(Folge 17-2024)