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Bauen und Wohnen

Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen läuft ab

 (Bildquelle: Imago/Markus van Offern)
Seit 2013 gilt eine Austauschpflicht für Holzöfen, gestuft nach Alter der Technik.(Bildquelle: Imago/Markus van Offern)

Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bun-desimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllen. Betroffen sind Kaminöf...

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