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 (Bildquelle: Petercord)
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Frage & Antwort

Hobbyschwein: Haltungsform melden?

Ich habe als Hobby zwei Minischweine. Wir planen nicht, diese Tiere zu schlachten. Sie sind bei der Tierseuchenkasse angemeldet, die Wiese ist ordnungsgemäß doppelt eingezäunt. Jetzt habe ich gelesen, dass neuerdings alle Schweinehalter ihre Haltungsform anmelden müssen. Gilt das auch für mich? 
Wenn Ihre Hobbyschweine nicht zur Schlachtung vorgesehen sind, müssen Sie die Haltungsform nicht anzeigen. Denn das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz regelt die Kennzeichnung von Frischfleisch. Es gilt für Schweine, die geschlachtet werden und deren Fleisch als Lebensmittel in Verkehr gebracht wird. Endverbraucher sollen die Haltungsform der Tiere kennen, aus denen das Lebensmittel gewonnen worden ist. Maßgeblich ist die Haltungsform oberhalb von 30 kg Lebendgewicht bis zur Schlachtung. Die Haltungsform anmelden müssen daher nur Schweinehalter, die ihre Schweine an einen Schlachter liefern, um daraus Lebensmittel zu gewinnen.

Gerburgis Brosthaus, Redaktion


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