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 (Bildquelle: Kopf)
Grundsätzlich hat nur der Eigentümer Anspruch auf Zugang zum Heizungsraum, nicht aber der Mieter. Es kommt aber auch auf die Formulierungen im Mietvertrag an.(Bildquelle: Kopf)
Frage & Antwort

Ständiger Zugang für Mieter zum Heizungsraum?

Wir haben ein Einfamilienhaus vermietet. Die Ölheizung steht in einem separaten Heizungsraum. Unser Mieter kauft das Heizöl selbst. In drei Jahren hat er die Heizung mehrmals verstellt, sodass ein Monteur sie wieder einstellen musste. Wir haben den H...

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Matthias Dombrowski, Rechtsanwalt, Kanzlei Heckmann in Ense


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