Nicht vergessen: Agraranträge bis 15. Mai einreichen
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die Anträge auf Flächenbeihilfe bis zum 15. Mai gestellt sein müssen. Nur dann sind die Voraussetzungen für eine Auszahlung ohne Abzüge erfüllt.
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