Zum Hauptinhalt wechseln
 (Bildquelle: Borgmann)
Das streifenförmige, bodennahe Ausbringen von Gülle auf Grünland ist ab 2025 die Regel, nur in eng definierten Ausnahmefällen sind Breitverteiler erlaubt.(Bildquelle: Borgmann)
Pflanze

Gülle in Ausnahmefällen breit verteilen

In NRW dürfen Landwirte Rindergülle, aber nur stark verdünnt, weiter mit Breitverteilern auf Grünland ausbringen. Nach Versuchsergebnissen aus Bayern liegen bei kühler Witterung die Ammoniakverluste dann auf einem vergleichbaren Niveau wie bei der Aufbringung mit dem Schleppschuh.

Beim Verteilen von Rindergülle (Milchvieh-, Rinder-, Bul-len-, Kälbergülle) mit weniger als 4,6 % Trockensubstanzgehalt (TS-Gehalt) auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau kann auf das Nutzen von streifenförmiger und bodennaher...

Dieser Inhalt ist Teil unseres Digital-Abos bzw. Plus-Pakets. Wählen Sie hier aus verschiedenen Abomodellen aus!

Sie haben bereits ein Digital-Abo oder Plus-Paket? Dann loggen Sie sich ein, um direkt weiter zu lesen.

Plus-Paket

Unser Upgrade zum gedruckten Heft

Bestseller

Digital-Abo

Unser digitales Angebot

Digital-Abo
  • Schneller informiert: ePaper noch vor dem gedruckten Heft lesen
  • Voller Zugriff auf alle
    ePaper im Archiv
  • Alle Inhalte auf wochenblatt.com frei lesbar
  • Kleinanzeigen im ePaper bereits ab Dienstag verfügbar
  • Mobil, flexibel & praktikabel auf allen Geräten
  • 8,32 € im Monat (99,84 € im Jahr)
  • Jederzeit kündbar
Jetzt abonnieren
 

Heft-Abo und Plus-Paket

Unsere All-inclusive-Lösung

Nicht das Passende dabei? Weitere Abo Angebote finden Sie hier: https://shop.wochenblatt.com/abo/

Dr. Stephan Jung, Landwirtschaftskammer NRW


Weitere Beiträge