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Rundschau

"Eine faire Neuregelung"

Die Regelungen der neuen Höfeordnung sind praktikabel. Das erleichtert die Bewertungen.

 (Bildquelle: WLV)
Hubertus Schmitte ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Agrar- und Erbrecht beim WLV Münster.(Bildquelle: WLV)

Der Entwurf der Bundesregierung für die Neuregelung der Höfeordnung (HöfeO) sieht vor, dass der Hofeswert aus dem Grundsteuerwert A abgeleitet wird.

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