Was Mäster jetzt melden müssen
Zum 1. August müssen Schweinemäster die Haltungsformen ihrer Schweine angeben. Doch haben die meisten Bundesländer Zuständigkeiten und Ausführungshinweise noch nicht festgelegt.
Ob Hobbyhaltung oder gewerblicher Mastbetrieb – alle Schweinehalter, die ihre Schweine künftig an einen Schlachtbetrieb vermarkten wollen, müssen ihre Haltungsform melden. Das trifft nicht nur Mäster mit höheren Tierwohlstufen, sondern auch alle, die...
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