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Teil 2:
Rund 80 % der knapp 965 000 pflegebedürftigen Menschen in NRW werden derzeit in den eigenen vier Wänden gepflegt und umsorgt. Je nach Pflegegrad und Schwere der Beeinträchtigung sind Pflegende und Betreuende unterschiedlich stark gefordert. Doch was bedeutet das in der Praxis? Damit Pflege zu Hause gelingen kann, stehen allen Beteiligten eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wir haben einmal nachgefragt bei der Pflegeexpertin Yvonne Hortmann, Fachbereichsleiterin Pflege bei der Sozialstation BHD Land GmbH in Warendorf, und bei Oliver Frankrone, Geschäftsführer der „Betreuung 24 GbR“, einer Vermittlungsagentur für osteuropäische Betreuungskräfte und Haushaltshilfen im Kreis Warendorf.
Herr Frankrone, Sie bieten eine 24-Stunden-Betreuung durch osteuropäische Kräfte an. Was ist von einer solchen Ganztagesbetreuung zu erwarten?
Die von uns vermittelte Betreuungskraft kümmert sich vor allem um den Haushalt, wie kochen, waschen, bügeln, einkaufen etc. Auch einfache Pflegetätigkeiten können nach Absprache von der Betreuungskraft übernommen werden. So leistet sie – falls notwendig – Hilfe beim An- und Ausziehen, beim Toilettengang und bei der täglichen körperlichen Hygiene. Außerdem sorgt sie für Tagesstruktur, Unterhaltung und Beschäftigung.
Es ist immer von einer 24-Stunden-Betreuung die Rede. Wie kann das funktionieren?
Die Betreuungs- und Haushaltshilfe lebt zwar im Haus bzw. in der Wohnung der zu betreuenden Person. Grundsätzlich ist sie auch in Absprache Tag und Nacht präsent. Dies bedeutet aber natürlich nicht, dass sie 24 Stunden arbeitet. Jeder Mensch braucht Ruhe und Erholung. Dies gilt selbstverständlich auch für die entsendeten Mitarbeiter unserer Partnerunternehmen. Die Betreuerinnen sind bei diesen Firmen angestellt und unterliegen der europäischen Gesetzgebung. Nach diesem Arbeitsrecht gilt eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich. Daher sollten Sie gemeinsam mit der Betreuerin einen Freizeitausgleich abstimmen. Wir empfehlen eine Erholung mit einem freien Tag in der Woche. Alternativ dazu sind auch zwei halbe Tage oder auch zwei bis drei Stunden am Tag Erholung möglich. Auch ist eine nächtliche Rufbereitschaft möglich. Diese sollte aber im Vorfeld mit der Mitarbeiterin abgestimmt werden.
Benötigt man einen Pflegedienst trotz polnischer Betreuungskraft?
Müssen Injektionen gesetzt, Verbände gewechselt oder ähnliche medizinische Tätigkeiten erfolgen, sind diese von einem Arzt bzw. einem deutschen Pflegedienst durchzuführen. Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Betreuerin ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn sie hierfür ausgebildet ist. Wir empfehlen Ihnen daher bestimmte Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege- bzw. Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten. Betrachten Sie die polnische Betreuungskraft als Ergänzung.
Frau Hortmann: Im Juni hat der Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen. Was ändert sich dadurch für Pflegebedürftige?
Mit der Pflegereform sind einige Verbesserungen beschlossen worden, unter anderem für Pflegebedürftige in Pflegeheimen. Auch ist eine bessere Bezahlung für Pflegekräfte vorgesehen. Ab September 2022 soll es nur noch Pflegeeinrichtungen geben, die ihre Pflegekräfte nach Tarifverträgen bzw. mindestens nach einer entsprechenden Höhe bezahlen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in vollstationären Einrichtungen sollen die Kosten für die Pflege bereits ab Januar 2022 sinken. Heimbewohner erhalten einen Zuschuss auf den Eigenanteil, den sie für die Pflegekosten entrichten müssen. Dieser ist zunächst gestaffelt und beträgt im ersten Jahr 5 %. Im zweiten Jahr beläuft sich der Zuschlag auf 25 %, im dritten Jahr auf 45 % und ab 36 Monaten Unterbringung im Heim gibt es einen Zuschuss auf den Eigenanteil der Pflegekosten in Höhe von 70 %.
Profitieren auch Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, von der Reform?
Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, ändert sich an den bisherigen Beiträgen leider nichts. Wer sich zu Hause jedoch durch einen Pflegedienst versorgen lässt und Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt bzw. in Kurzzeitpflege geht, für den gibt es zum Jahreswechsel finanzielle Entlastungen. Die Pflegesachleistungen werden ab 1. Januar 2022 um 5 % angehoben. Im Pflegegrad 2 können Pflegedienste statt 689 € dann 724 € abrechnen. Im Pflegegrad 3 lassen sich mit 1363 € dann 65 € mehr abrechnen. Bei Pflegegrad 4 sind dann 1693 statt 1612 € abrechenbar. Und im Pflegegrad 5 wären dies ab nächstem Jahr mit dann 2095 € genau 100 € mehr als bisher. Auch in der Kurzzeitpflege werden die Leistungen ab 2022 von 1612 auf 1774 € ansteigen.
Gibt es noch weitere Änderungen durch die Pflegereform?
Ja, es soll beispielsweise mehr Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten geben. Auch der Anspruch auf Pflegeberatung soll sich verbessern. Die Beratung kann durch die Pflegekasse selbst oder über Beratungsgutscheine durch andere Beratungsstellen erfolgen.
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