Seit Wochen gibt es einen hitzigen Schlagabtausch rund um das geplante Bundeswaldgesetz. Naturschützer fordern weniger Eingriffe und mehr Raum für natürliche Entwicklung. Die Waldbesitzer sind um ihre Existenz besorgt und lehnen die Novelle ausnahmslos ab. Die Situation spitzt sich zu.
Warum ein neues Gesetz?
Das gültige Bundeswaldgesetz ist im Mai 1975 in Kraft getreten und soll den Wald erhalten und die Forstwirtschaft fördern. Im Fokus stand damals die nachhaltige Produktion des Rohstoffes Holz. Zudem die Sicherung der vielen Ökosystemleistungen – wenngleich diese damals anders hießen. Mit dem Gesetz wurde der Wald auch für Erholungssuchende geöffnet und ein allgemeines Waldbetretungsrecht eingeführt. Das Gesetz hat seinen Zweck erfüllt. Seither sind es nachweislich die bewirtschafteten Wälder, die CO2 binden und in denen nennenswert Holz zuwächst.
Angesichts der jüngsten Waldschäden – die größte Kalamität seit 200 Jahren – fordern besonders Naturschutzverbände jetzt eine Novelle des Bundeswaldgesetzes. Das Ziel: „Den Schutz der Wälder ernst nehmen“, wie kürzlich erst der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring in einer Pressemitteilung schrieb. Der Entwurf umfasst bereits vor der derzeit laufenden Ressortabstimmung doppelt so viele Paragrafen wie das Waldgesetz aus den 1970er-Jahren. Aber vor allem die geplanten Vorschriften und Bewirtschaftungsauflagen machen Waldbesitzer fassungslos. Dazu zählen
- Zwänge bei der Baumartenwahl,
- Kahlschlagsverbote sowie
- Haftstrafen bei Verstößen.
Verfassungswidrig!
Die Praxis ist empört. „Der Gesetzesentwurf ist keine Novelle, sondern eine verfassungswidrige Bruchlandung“, fasste Franz Prinz zu Salm-Salm beim Waldbauerntag der Bezirksgruppe Borken das Papier zusammen. Der Waldeigentümer aus Coesfeld hat sich ausgiebig mit dem geplanten Gesetz beschäftigt. Aus Sicht des Juristen verstößt der Entwurf gleich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, wie die Freiheit der Berufsausübung und dem Schutz des (Wald)eigentums. Der Entwurf enthält Bußgeld- und Strafvorschriften. Diese sind nach Auffassung von Prinz Salm so pauschal gefasst und unbestimmt, dass sie rechtlich haltlos sind und gegen das sogenannte Übermaßgebot verstoßen, kurz gesagt: unverhältnismäßig sind. Prinz Salm ist sich sicher: „Das Gesetz soll einzig dazu dienen, den Waldbesitzer einzuschüchtern.“
Faktisch macht der ehemalige Präsident des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt das beispielsweise an der Zielvorgabe „überwiegend heimische Baumarten“ fest, die in der Novelle verankert ist. Das ist schlichtweg unbestimmt. Es gibt gar keine Liste dieser Arten, erklärte Prinz zu Salm-Salm. Auch fachlich widerspricht das Gesetz den Zielen der aktuell geltenden Fassung. Denn in Zeiten des Klimawandels müsse die Holzproduktion Vorrang genießen. Sie bindet CO2 und ist eine Klimasenke. Ausschließlich heimische Baumarten wie die klimabedingt geschwächte Buche gesetzlich hervorzuheben, ist hinsichtlich des sich wandelnden Klimas Unsinn, erklärte der Waldbauer. Er appelliert, Mischbestände auch mit Baumarten wie Douglasie, Roteiche oder Esskastanie zuzulassen.
Der Bund und die Ampelparteien haben die Konsequenzen des geplanten Gesetzes nicht berücksichtigt, wetterte Prinz zu Salm-Salm und bezieht das auf fehlende Steuereinnahmen durch Stilllegungen oder wegfallende Arbeitsplätze durch eine eingeschränkte Holzproduktion. „1 € Rohholzerlös bedeutet 4 € Einnahmen durch Steuern und Abgaben für den Bund“, zitierte er eine Studie des Thünen-Institutes. Kurzum: Es gibt keine Kostenfolgeabschätzung der Ampelregierung. Franz Prinz zu Salm-Salm zog das Fazit: „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Willkür!“