Geförderter Umweltschutz

Nasse Flächen - und nun?

Anstatt in diesem Frühjahr auf nassen Ackerflächen oder Fehlstellen noch Sommerkulturen einzusäen, bieten sich alternativ ein- oder auch mehrjährige Fördermaßnahmen für den Feldvogelschutz an.

Das vergangene Jahr hat landwirtschaftliche Betriebe vor enorme ackerbauliche He­rausforderungen gestellt. Durch den verregneten Sommer war auf einigen Schlägen die Ernte nur mit großen Kompromissen möglich. Dann wurde die Aussaat durch anhaltende Niederschläge im Herbst verzögert oder sogar verhindert.

Je nach Bodenart wird der Acker noch in einigen Bereichen längere Zeit unbefahrbar bleiben, teilweise existieren zudem große Fehlstellen. Hier stellt sich die Frage, welche Kulturen noch angebaut werden können oder welche weiteren Möglichkeiten bestehen.

Förderung und Schutz

Anstatt Teilflächen umzubrechen und neu einzusäen, lassen sich verschiedene Programme mit Förderungen von bis zu 2114 €/ha ­ohne großen Aufwand umsetzen. Für die Arten der offenen Agrarlandschaft wie Kiebitz, Feldlerche oder Rebhuhn bietet diese Situation eine Chance, da sie auf lichte Bestände, Fehlstellen und Brachen sowie auf nasse Flächen (Kiebitz) angewiesen sind.

Einjährige Ökoregelungen

Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind die Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität durch zusätzliche Programme erweitert und die Fördersummen zum Großteil erhöht worden. Neben Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen gibt es nun auch Ökoregelungen. Diese einjährigen, freiwilligen Maßnahmen können im selben Jahr über ELAN beantragt und durchgeführt werden.

Flächen, die im Herbst mit Wintergetreide oder Zwischenfrüchten bestellt wurden und nun Fehlstellen aufweisen, sowie Flächen, die vom Herbst her noch als Stoppelacker brachliegen, werden als einjährige, freiwillige Stilllegungen über die 4-%-Konditionalitätenbrache hinaus mit bis zu 1300 €/ha gefördert (Ökoregelungen 1a). Auf solchen Flächen muss somit keine Bewirtschaftung stattfinden. Eine Einsaat wäre, anders als bei der...