Aus baurechtlicher Sicht ist die Sache klar: Außer dem ursprünglichen Kötterhaus von 1717 ist keines der Gebäude auf dem Grundstück an der Lippstädter Straße genehmigt – und auch nicht genehmigungsfähig. Deshalb hat der Kreis Warendorf im März 2021 mit einer Abrissverfügung gedroht. Die Gemeinde Wadersloh berät jetzt über Anträge, das gesamte Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen. Ob es eine Mehrheit dafür gibt, soll sich bis September klären.
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