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 (Bildquelle: Hertleif)
Das zweite Kötterhaus ist so eingerichtet, wie es auch um 1700 gewesen wäre. Dazu gehört die offene Feuerstelle samt Funkenschirm.(Bildquelle: Hertleif)
Bauen und Wohnen

Kann Denkmalschutz das Ensemble retten?

Aus baurechtlicher Sicht ist die Sache klar: Außer dem ursprünglichen Kötterhaus von 1717 ist keines der Gebäude auf dem Grundstück an der Lippstädter Straße genehmigt – und auch nicht genehmigungsfähig. Deshalb hat der Kreis Warendorf im März 2021 mit einer Abrissverfügung gedroht. Die Gemeinde Wadersloh berät jetzt über Anträge, das gesamte Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen. Ob es eine Mehrheit dafür gibt, soll sich bis September klären.

Seit der Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW vor zwei Jahren können Städte und Gemeinden als Untere Denkmalbehörden eigenständiger entscheiden, was sie unter Schutz stellen. Die Fachbehörde, in diesem Fall die Abteilung Denkmalpflege des Landschaft...

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