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2022 bezahlt, 2023 geliefert: Für die PV-Anlage fiel keine Umsatzsteuer an; der Lieferant muss die 19 % erstatten.(Bildquelle: photoschmidt/stock.adobe.com)
Frage & Antwort

19 % Umsatzsteuer für PV-Anlage zurück?

Im Jahr 2022 bestellte und bezahlte ich im Voraus eine Photovoltaik-Anlage. Der Rechnungsbetrag dafür war netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also brutto ausgewiesen. Die Lieferung erfolgte aber erst 2023. Daher hätte dafür meiner Meinung nach keine Umsatzsteuer berechnet werden dürfen. Der Lieferant weigert sich aber, die 19 % zu erstatten. Wie ist die Rechtslage?

Umsatzsteuerlich unterliegt die Lieferung von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit dem Solarmodul erzeugten Strom zu speichern, ab dem 1. Januar...

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