Wildschadenersatz bei Zäunen
In unserer Region haben wir viel Rotwild. Immer wieder werden Weidezäune durch die Tiere zerrissen. Wer kommt für den Schaden und die Zeit auf?
Der Gesetzgeber macht einen Schaden am Grundstück zur Voraussetzung für die Ersatzpflicht. Schadenersatz für einen durch Wild beschädigten Zaun gibt es deshalb nur dann, wenn der Zaun im Einzelfall als echter Grundstücksbestandteil zu beurteilen ist....
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