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 (Bildquelle: Robert Kneschke/stock.adobe.com)
Beitragspflicht zur LKK besteht immer, wenn der Betrieb eine bestimmte Größe hat und/oder der Lebensunterhalt überwiegend aus der Landwirtschaft erzielt wird.(Bildquelle: Robert Kneschke/stock.adobe.com)
Frage & Antwort

Als Rentner in die LKK wechseln?

Bis Ende des Jahres bin ich im öffentlichen Dienst beschäftigt. Danach werde ich Rentner und möchte meinen landwirtschaftlichen Betrieb weiterführen. Im Nebenerwerb bewirtschafte ich 13 ha im Ackerbau. Bin ich ab Januar 2025 verpflichtet, in die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) zu wechseln? Welche Einkünfte werden angerechnet (Landwirtschaftliche Einnahmen, PV, Windkraft, Pachteinnahmen)? Wie kann ich die Mitgliedschaft in der LKK vermeiden?

Wenn Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen oberhalb der sogenannten Mindestgröße führen, werden Sie nach Wegfall Ihrer vorrangigen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei der Land...

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