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 (Bildquelle: Ronald Rampsch/stock.adobe.com)
Wildcampen ist verboten. In NRW regelt dies das Landesnaturschutzgesetz.(Bildquelle: Ronald Rampsch/stock.adobe.com)
Frage & Antwort

Ist Wildcampen im Außenbereich verboten?

Ein Hobbyangler pachtet mein Grünland und einen Teich im Außenbereich. Ich erlaube ihm, dass er sein Wohnmobil, in dem er oft übernachtet, auf einem Schotterweg am Teich abstellt. Nun teilte mir die Naturschutzbehörde mit, dass "Wildcampen" verboten ist. Was kann ich tun?

In Nordrhein-Westfalen bestimmt das Landesnaturschutzgesetz die Betretungsbefugnis der freien Landschaft. Hier heißt es in § 57, dass das Betreten privater Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und...

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