Kein Anschluss an das öffentliche Wassernetz?
Wir haben eine Eigenwasserversorgung. Die Wohnsiedlungen in der Nähe unseres Grundstücks sind ans Stadtwasser angeschlossen. Wegen Problemen mit einer Bakterienbelastung beabsichtige ich einen Anschluss ans öffentliche Wassernetz. Muss das zuständige Wasserwerk diesen Anschluss herstellen? Die öffentliche Wasserversorgung endet an der Kreisstraße. Daran schließt sich meine Wiese an. Was gilt beim Anschluss alsGrundstücksgrenze?
Jeder Eigentümer eines im Gebiet einer Gemeinde liegenden Grundstückes ist grundsätzlich berechtigt, den Anschluss dieses Grundstückes an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der j eweiligen kommunalen Satzung...
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