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 (Bildquelle: Hermann/stock.adobe.com)
Stellt das Finanzamt zum Beispiel im Juni 2025 das Ende Ihrer Buchführungspflicht fest, können Sie sich in der Hinsicht erst ab 1. Juli 2026 zurücklehnen.(Bildquelle: Hermann/stock.adobe.com)
Frage & Antwort

Künftig nicht mehr buchführungspflichtig?

Gelten die neuen Grenzen bei der Buchführungspflicht auch für bisher buchführungspflichtige Betriebe?

Ja. Die neuen Buchführungsgrenzen, die das Wachstumschancengesetz vorsieht, gelten für alle B etriebe. Demnach werden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, Land- und Forstwirte erst ab 800 000 € Umsatz oder 80 000 € Gewinn pr...

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