Neue Grundsteuer: Welche Erhöhung ist erlaubt?
Bei mir steigt die Grundsteuer wahrscheinlich um mindestens 70 %. Für ein unbebautes Grundstück muss ich mit 300 % und mehr rechnen. Sind solche Erhöhungen rechtlich erlaubt oder ist der Bereich der Sittenwidrigkeit erreicht?
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Arno Ruffer, Steuerberater, WLV
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