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Frage & Antwort

Rückwirkend Kfz-Steuer zahlen?

Wir haben den Hof vor vier Jahren an unseren Sohn abge geben. Er bewirtschaftet noch rund 3,5 ha Grünland im Nebenerwerb. Die Traktoren sind noch nicht umgemeldet und der Zoll hat uns die Kfz-Steuerbefreiung abgesprochen. Hat unser Sohn Anspruch auf das "grüne" Kennzeichen, wenn wir die Ummeldung jetzt nachholen? Kann der Zoll rückwirkend Zahlungen fordern?

 (Bildquelle: Robert Poorten/stock.adobe.com)
Der Zoll ist für die Kfz-Steuer zuständig und kann sie rückwirkend einfordern, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht vorgelegen haben.(Bildquelle: Robert Poorten/stock.adobe.com)

Nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz ist das Halten von Zugmaschinen und Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben von der Kfz-Steuer befreit. Ob ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, prüft das zuständige Hauptzolla...

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