Trotz Zaun kein Wildschadenersatz
Ich bin Waldbesitzer im Kreis Olpe und habe vor vier Jahren 1,5 ha wiederbewaldet mit Fichten, Douglasien, Lärchen und Nordmanntannen. Ich habe die Waldfläche eingezäunt. Trotz regelmäßiger Kontrollen hat der Zaun Löcher. Jetzt gibt es Fegeschäden, wenig Verbiss. Ich habe den Wildschaden angemeldet. Weil der Zaun nicht "in Schuss" sei, will der Jagdpächter den Wildschaden nichtübernehmen. Darf er das?
Während § 32 Absatz 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) grundsätzlich vorschreibt, dass Waldbesitzer, die Ersatz für Wildschäden an Forstkulturen haben wollen, diese mit üblichen Schutzvorrichtungen schützen müssen, enthält das Landesjagdgesetz NRW (LJG NRW)...
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