Unklares Pachtende: Kündigung zum 31. September?
Zum 1. Oktober 2024 will ich eine Hofstelle mit Flächen pachten. Mein Vorgänger sagte, dass der Ver pächter ihm zum 31. September 2024 kündigte. Da es das Datum nicht gibt, verlängere sich seine Kündigungsfrist bis zum 31. Dezember 2024. Wie ist die Rechtslage?
Nach § 594 a BGB kann jeder Vertragsteil ein Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahres kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr.
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