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Pflanze

Glyphosat: Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Der Wirkstoff Glyphosat wurde EU-weit für weitere zehn Jahre genehmigt. Das in der 5. Änderungsverordnung zur Pflanzen-schutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) vom 2. November 2021 enthaltene vollständige Anwendungsverbot in Deutschland war demnach nicht mehr EUrechtskonform. Im Dezember 2023 wurden die mit der 5. und 6. Änderungsverordnung zur PflSchAnwV eingeführten Einschränkungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie die dazugehörigen Sanktionen per Eilverordnung bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Demzufolge war eine Neuregelung zum 1. Juli 2024 notwendig. Mit der vorliegenden Verordnung werden die Einschränkungen der Glyphosatanwendung und die dazugehörigen Sanktionen nun dauerhaft eingeführt und das vollständige Anwendungsverbot aufgehoben.

Die eingeführten Einschränkungen für die Anwendung von Glyphosatprodukten haben Bestand:

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