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Politik und Aktuelles

Umbau Tierwohl: Startschuss für Schweinehalter

Innerhalb von nur drei Tagen schon 287 Anträge, um festzustellen, ob der Betrieb im Rahmen des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung förderfähig ist – die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) erlebt seit Mittwoch vergangener Woche (4. Juni) einen Antragsboom. Diese Feststellung ist Voraussetzung für die Förderung der laufenden Mehrkosten, die mit einer besonders tiergerechten Wirtschaftsweise verbunden sind.

Damit ein Betrieb als förderfähig anerkannt wird, muss er Mitglied in einer zuvor anerkannten Erzeugerorganisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen. Bislang hat die BLE 21 Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme anerkannt. Mit dabei sind unter anderem Westfleisch SCE in Münster, die Erzeugergemeinschaft Schlachtvieh Mittelhessen eG in Gießen, das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes sowie Ökoverbände wie Naturland, Biokreis und Biopark. Sechs Organisationen sind noch in Prüfung. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Um die laufenden Mehrkosten teilweise zu kompensieren, stehen im aktuellen Jahr 50 Mio. € zur Verfügung. Für die 2024 gehaltenen Tiere können die Betriebe im Jahr 2025 einen Förderantrag stellen. Die Unterstützung erfolgt als pauschaler Zuschuss für Sauen, Ferkel und Mastschweine.
Die Höhe der jeweils gültigen Pauschale hängt von der gewählten Haltungsform im Betrieb ab. Sie wird durch das Thünen-Institut und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft festgelegt.
■ In der Haltungsform (HF) "Frischluft" beträgt die Pauschale je Tier im Förderjahr 2024 bei Mastschweinen 24,75 €, bei Sauen 421 € und bei Ferkeln 7,98 €.
■ In der HF "Auslauf/Weide" liegen die entsprechenden Werte für Mastschweine bei je 29,99 €, für Sauen bei 537 € und für Ferkel bei 12,72 €.

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■ In HF "Bio" gilt für 2024 bei Mastschweinen eine Pauschale von je 37 €, bei Sauen von 503 € und bei Ferkeln von 25,12 €. Die Höhe des Zuschusses hängt zudem von der Tierzahl ab.
■ Für bis zu 50 Sauen, 1500 Aufzuchtferkel und 1500 Mastschweine können bis zu 80 % der laufenden Mehrkosten gefördert werden.
■ Bei größeren Tierzahlen werden bis zu 70 % der Mehrkosten für maximal 200 Sauen, 6000 Aufzuchtferkel, und 6000 Mastschweine gefördert.
Das ist laut Bundeslandwirtschaftsministerium keine Bestandsbegrenzung, sondern lediglich eine Förderobergrenze. Betriebe, die mehr Tiere halten, können daher förderfähig sein.
Zusätzlich können Landwirte eine investive Förderung für Neuoder Umbau beantragen. Bislang sind 87 Anträge mit einem Volumen von fast 109 Mio. € gestellt worden – davon 34 aus Niedersachsen, 17 aus Baden-Württemberg, 16 aus Bayern und 8 aus NRW. Es wurden Zuwendungen von 55,6 Mio. € beantragt. Damit ist das Budget von 100 Mio. € für dieses Jahr zu mehr als der Hälfte ausgeschöpft.
AgE/sb

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