Breitverteiler: Ausnahme für Gülle auf Grünland
Wenn Landwirte die Rindergülle auf einen Trockensubstanzgehalt unter 4,6 % verdünnen, dürfen sie diese auch in NRW weiter mit dem Breitverteiler auf Grünland ausbringen – unter Auflagen.
Die strengeren Regeln sind seit Langem bekannt: Ab dem 1. Februar 2025 dürfen Landwirte Wirtschafts dünger wie Gülle oder Gärreste aus Biogasanlagen auf Grünland nur noch bodennah mit Schleppschläuchen, Schleppschuhen oder Scheibeninjektoren ausbring...
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