Zum Hauptinhalt wechseln
 (Bildquelle: B. Lütke Hockebeck)
Die Höfeordnung wird nicht total umgekrempelt. Auch in Zukunft gilt es, landwirtschaftliche Betriebe als Einheit zu erhalten.(Bildquelle: B. Lütke Hockebeck)
Rundschau

Neue Höfeordnung kommt

Die Hofeigenschaft, Abfindung für Geschwister und Abzüge von Schulden: Das sind zentrale Punkte bei der Hofübergabe. Ab 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft. Hier sind die fünf wichtigsten Änderungen.

Neues Jahr – neue Höfeordnung (HöfeO): Wegen der Grundsteuerreform muss der Gesetzgeber die HöfeO, die in den nordwestdeutschen Bundesländern bei der Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe gilt, zum 1. Januar 2025 überarbeiten. Der Deutsche Bundes...

Dieser Inhalt ist Teil unseres Digital-Abos bzw. Plus-Pakets. Wählen Sie hier aus verschiedenen Abomodellen aus!

Sie haben bereits ein Digital-Abo oder Plus-Paket? Dann loggen Sie sich ein, um direkt weiter zu lesen.

Plus-Paket

Unser Upgrade zum gedruckten Heft

Bestseller

Digital-Abo

Unser digitales Angebot

Digital-Abo
  • Schneller informiert: ePaper noch vor dem gedruckten Heft lesen
  • Voller Zugriff auf alle
    ePaper im Archiv
  • Alle Inhalte auf wochenblatt.com frei lesbar
  • Kleinanzeigen im ePaper bereits ab Dienstag verfügbar
  • Mobil, flexibel & praktikabel auf allen Geräten
  • 8,32 € im Monat (99,84 € im Jahr)
  • Jederzeit kündbar
Jetzt abonnieren
 

Heft-Abo und Plus-Paket

Unsere All-inclusive-Lösung

Nicht das Passende dabei? Weitere Abo Angebote finden Sie hier: https://shop.wochenblatt.com/abo/

Hubertus Schmitte


Weitere Beiträge