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 (Bildquelle: Vaupel)
Seit dem 1. Juli 2024 sind Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse mautpflichtig. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleiben weiterhin mit allen Fahrzeugen befreit.(Bildquelle: Vaupel)
Technik und Neue Energie

Neue Regeln für die Maut

Seit dem 1. Juli sind Fahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse mautpflichtig. Betrifft das auch Land- und Forstwirte oder Direktvermarkter? Die Handwerkerregelung bietet jedenfalls kein Schlupfloch.

Lange Zeit war es für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe (lof) ruhig um die Lkw-Maut. Schlepper bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit sind ebenso befreit, wie andere Fahrzeuge, solange sie ausschließlich für eigene lof-Zwecke eingesetzt werden. Sei...

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Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen


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