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 (Bildquelle: curto/stock.adobe.com)
Wer in einer 51a-Gesellschaft gemeinsam Schweine hält, um daraus landwirtschaftliche Einkünfte zu erzielen, muss viele Anforderungen erfüllen. Manchmal legt das Finanzamt aber die Messlatte auch zu Unrecht zu hoch an.(Bildquelle: curto/stock.adobe.com)
Geld und Recht

51a-Gesellschaft bekommt Recht

Finanzämter weigern sich immer wieder, Tierhaltungsgemeinschaften als landwirtschaftliche Betriebe anzuerkennen – durchaus auch mal zu Unrecht, wie folgender, vom Infodienst "steuern agrar" berichteter Fall zeigt: Eine landwirtschaftliche GbR beteili...

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