Zum Hauptinhalt wechseln
 (Bildquelle: motortion/stock.adobe.com)
Prozesskosten zur Erlangung von Unterhalt sind privat veranlasst. Sie stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten dar.(Bildquelle: motortion/stock.adobe.com)
Geld und Recht

Unterhaltsstreit: Prozesskosten als Werbungskosten absetzen?

Im Scheidungsverfahren hatte das Familiengericht einer Ehefrau 582,50 € nachehelichen Unterhalt zugesprochen. Damit gab sie sich nicht zufrieden. Vor dem zuständigen Oberlandesgericht in NRW schlossen die Ex-Partner einen Vergleich: Der Mann stimmte...

Dieser Inhalt ist Teil unseres Digital-Abos bzw. Plus-Pakets. Wählen Sie hier aus verschiedenen Abomodellen aus!

Sie haben bereits ein Digital-Abo oder Plus-Paket? Dann loggen Sie sich ein, um direkt weiter zu lesen.

Plus-Paket

Unser Upgrade zum gedruckten Heft

Bestseller

Digital-Abo

Unser digitales Angebot

Digital-Abo
  • Schneller informiert: ePaper noch vor dem gedruckten Heft lesen
  • Voller Zugriff auf alle
    ePaper im Archiv
  • Alle Inhalte auf wochenblatt.com frei lesbar
  • Kleinanzeigen im ePaper bereits ab Dienstag verfügbar
  • Mobil, flexibel & praktikabel auf allen Geräten
  • 8,32 € im Monat (99,84 € im Jahr)
  • Jederzeit kündbar
Jetzt abonnieren
 

Heft-Abo und Plus-Paket

Unsere All-inclusive-Lösung

Nicht das Passende dabei? Weitere Abo Angebote finden Sie hier: https://shop.wochenblatt.com/abo/

OnlineUrteil.de


Weitere Beiträge