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Prozesskosten zur Erlangung von Unterhalt sind privat veranlasst. Sie stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten dar.(Bildquelle: motortion/stock.adobe.com)
Geld und Recht

Unterhaltsstreit: Prozesskosten als Werbungskosten absetzen?

Im Scheidungsverfahren hatte das Familiengericht einer Ehefrau 582,50 € nachehelichen Unterhalt zugesprochen. Damit gab sie sich nicht zufrieden. Vor dem zuständigen Oberlandesgericht in NRW schlossen die Ex-Partner einen Vergleich: Der Mann stimmte...

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