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 (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)
Wenn der Eintrag ins Grundbuch sich hinzieht, sollte der Übergabevertrag regeln, ab wann das Altenteil zu leisten ist und wann wem die Pacht zusteht.(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)
Frage & Antwort

Altenteilszahlung ja – Pachteinnahmen nein?

Mein Vater und ich haben im März 2024 per Übergabevertrag vereinbart, dass sein Hof zum 1. April 2024 auf mich übergeht. Das Ackerland ist verpachtet. Im Vertrag ist vereinbart, dass die Pacht vierteljährlich zu zahlen ist. Die Eintragung ins Grundbu...

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