Bei Baggerarbeiten das Kabel durchtrennt
Wir haben im Auftrag für einen Kunden mithilfe eines Baggers Bäume gepflanzt. Dabei muss wohl versehentlich ein Kabel durchtrennt worden sein. Dass dort ein Kabel verlegt ist, wussten wir nicht. Der Kunde hat uns nicht darauf hingewiesen. Jetzt hat uns der Telefonanbieter eine Rechnung über 2000 € geschickt. Müssen wir zahlen oder eventuell unser Kunde? Hätte er uns auf das Kabel hinweisen müssen?
Im Garten- und Landschaftsbau (Galabau) besteht auch auf privaten Flächen immer das Risiko, dass durch die Arbeiten Versorgungsleitungen oder Kabel beschädigt werden können. Die Gerichte haben die Galabauunternehmen verpflichtet, sich vor Ausführung der Arbeiten gründlich und nachhaltig über den Verlauf möglicherweise vorhandener Versorgungsleitungen zu erkundigen. Darauf weist die Kanzlei Bußmann & Feckler für Bau- und Architektenrecht, Köln, hin. "Dabei dürfen die Galabauunternehmen sich beispielsweise nicht ohne Weiteres auf Erklärungen ihres Auftraggebers oder darauf verlassen, dass die Leitungen auch tatsächlich dort liegen, wo sie nach den Plänen zu erwarten sind, sondern müssen mit erheblichen Abweichungen, sowohl hinsichtlich der seitlichen Lage als auch hinsichtlich der Tiefe der L eitungen rechnen", betont André Bußmann, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Etwas Erleichterung gibt es nach seiner Auskunft im privaten Bereich: "Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss sich der Gala-Bauer vor Beginn der Arbeiten auf einem privaten Grundstück nur dann nach dem Verlauf von Versorgungsleitungen erkundigen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für unterirdisch verlegte Leitungen auf diesem Grundstück gibt." André Bußmann weist allerdings drauf hin, dass es sich bei der BGH-Entscheidung um eine Einzelfallentscheidung handelt, bei der es viele Besonderheiten gab: "Der Galabauunternehmer ist demnach eigentlich immer verpflichtet, sich vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten nach Existenz und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu erkundigen, wobei an die Erkundigung strenge Anforderungen gestellt werden." Grundsätzlich gilt, dass man bei einem Wohnhaus auch stets mit Versorgungsleitungen rechnen muss. "Bei Verstößen droht die Haftung für den Schaden an den Leitungen, Versorgungsunterbrechungen und sogar strafrechtliche Verfolgung", schlussfolgert Bußmann. Der Fachanwalt rät, auf Nummer sicher zu gehen. Galabauunternehmer sollten sich stets vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten bei den örtlichen Energieversorgungsträgern und Telekommunikationsunternehmen über den möglichen Verlauf von Versorgungsleitungen informieren. "Verlassen Sie sich dabei dennoch nur bedingt auf die dortigen Angaben hinsichtlich L age und Tiefe und nehmen Sie in der weiteren Umgebung dieser Bereiche nur Handausschachtungsarbeiten vor", empfiehlt der Rechtsexperte.
Weitere Beiträge