Darf ich Flächen parzellenweise verpachten?
Den Großteil meines Hofes hat ein Ackerbauer gepachtet. 5 ha bewirtschafte ich im Nebenerwerb selbst. Nun möchte ich diese parzellenweise verpachten. Bisher lief der Hof als Betriebsvermögen. Kann ich die Fläche an andere Pächter verpachten als den bisherigen Pächter? Wie kann ich eine zwangsweise Betriebsauflösung vermeiden? Brauche ich für die Einkommensteuererklärung weiterhin die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Mit der Verpachtung der zurückbehaltenen landwirtschaftlichen Flächen erzielen Sie mit den Pachteinnahmen ebenfalls Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (= ruhender Betrieb). Die Flächen und der Hof bleiben im Betriebsvermögen. Steuerlich spielt e...
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