Drei Betriebe und keine Baugenehmigung?
Versagt die steuerliche Aufteilung meiner Betriebe – Ackerbau und zwei Kommandit gesellschaften mit Mastschweinen – den Bau eines Wohnhauses im Außenbereich? Laut Landwirtschaftskammer bin ich kein Landwirt und damit nicht privilegiert, da ich keine 70 % Futterfläche nachweisen kann. Was kann ich machen?
Die steuerliche Aufteilung Ihrer Betriebe spielt für die Frage der landwirtschaftlichen Privilegierung im Baurecht grundsätzlich keine Rolle.
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