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Frage & Antwort

Drei Betriebe und keine Baugenehmigung?

Versagt die steuerliche Aufteilung meiner Betriebe – Ackerbau und zwei Kommandit gesellschaften mit Mastschweinen – den Bau eines Wohnhauses im Außenbereich? Laut Landwirtschaftskammer bin ich kein Landwirt und damit nicht privilegiert, da ich keine 70 % Futterfläche nachweisen kann. Was kann ich machen?

 (Bildquelle: Schildmann)
Für die landwirtschaftliche Privilegierung im Baurecht ist eine steuerliche Aufteilung auf mehrere Betriebe nicht relevant.(Bildquelle: Schildmann)

Die steuerliche Aufteilung Ihrer Betriebe spielt für die Frage der landwirtschaftlichen Privilegierung im Baurecht grundsätzlich keine Rolle.

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