An meinen Acker grenzt eine Fläche der Gemeinde. Dort stehen etwa 50 cm von der Grenze entfernt mittelalte Eichen. Die Äste behindern mich bei der Feldarbeit, durch die Beschattung habe ich keinen Ertrag. Auf Antrag schneidet die Gemeinde alle zwei Jahre die Äste bis in 2 m Höhe ab. Das Astwerk muss ich entfernen. Ein Mitarbeiter der Gemeinde sagte, dass man Äste, die dicker als 5 cm sind, nicht abschneiden dürfe. Was kann ich tun, um den Acker wieder voll nutzen zu können?
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