JKK in Ballen entsorgen?
Seit einigen Jahren habe ich massive Probleme mit dem giftigen Jakobskreuzkraut (JKK) auf meinem Grünland – gerade auf Vertragsnaturschutz-Flächen. Mit dem Ausreißen der Pflanzen habe ich nur mäßigen Erfolg. Deshalb mähe ich Teilflächen, presse den Aufwuchs in Rundballen und wickle diese ein. Da ich die Ballen weder an ein Heizkraftwerk, noch an eine Biogasanlage oder an eine Kompostieranlage loswerde, lasse ich sie zunächst am Flächenrand liegen und schneide die Folie im Winter oben auf. Verrotten die Samen so auch? Wie kann ich sonst noch gegen JKK – auch auf öffentlichen Nachbarflächen – vorgehen?
Bei JKK handelt es sich um eine Giftpflanze, dessen Pyrrolizidinalkaloide (PAs) ein potenzielles Risiko für Nutztiere darstellen. Insbesondere für Pferde, aber auch für Rinder kann die Aufnahme von größeren Mengen von JKK, ob als Frischfutter oder Futterkonserve (Heu, Silage), zu akuten Vergiftungen führen oder, akkumuliert über die Aufnahme über einen längeren Zeitraum, starke Leberschäden verursachen. Die Kontrolle und das Management von JKK sind daher eine wichtige Aufgabe, insbesondere auf Grünlandflächen, deren Aufwuchs man als Tierfutter nutzen will.
Es gibt verschiedene Ansätze, JKK zu bekämpfen. Die Flächenbekämpfung mit wirksamen Herbiziden (wie Simplex) ist auf Vertragsnaturschutzflächen in der Regel ausgeschlossen. Eine chemische Einzelpflanzenbekämpfung ist mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen. Die primäre Strategie sollte auf ein Grünlandmanagement abzielen, das das Etablie ren von JKK weitgehend vermeiden kann. Die Entwicklung und Erhaltung einer lückenlosen und konkurrenzfähigen Grasnarbe stellt den besten präventiven Schutz gegen JKK dar. Gerade auf extensiv genutzten (Vertragsnatur-schutz-)Flächen ist dieses Ziel oft kaum erreichbar und aus ökologischer Sicht im Sinne der Artenvielfalt auch nicht erwünscht.
Unter dieser Prämisse bleibt im Wesentlichen das mechanische oder manuelle Entfernen, das aber einen sehr hohen Arbeitsaufwand bedeuten kann. Der Effekt einer biologischen Bekämpfung durch Insekten wie den Blutbären, den Jakobs-kreuzkraut-Flohkäfer oder die Ja-kobskreuzkraut-Blumenfliege sind im Hinblick auf ihren Wirkungseffekt schwer einzuschätzen und sehr stark von Jahreseinflüssen (vor allem von der Witterung) abhängig.
Nach neueren Untersuchungen kann auch eine gezielte Beweidung mit Schafen über mehrere Jahre das Aufkommen von JKK deutlich reduzieren. Nähere Informationen zum Effekt der Schafbeweidung können Sie der "Feldstudie zur Schafbeweidung von Grünland mit Jakobs-Greiskraut" über den Link unten entnehmen.
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Eine JKK-Pflanze bildet bis zu 140 000 Samen. Die Samen können, je nach Vorkommen in der Boden tiefe, eine Keimruhe von vier bis 16 Jahren haben. Die Keimfähigkeit kann 20 Jahre und länger anhalten. Die Keimung der Samen findet primär an offenen Bodenstellen, zum Beispiel durch Trittschäden, oder nach einer Bodenbewegung statt. Der Großteil der Samen fliegt nur wenige Meter von der Mutterpflanze weg, es sind aber auch Flugweiten von bis zu 40 m zu beobachten.
Nach Untersuchungen der Landwirtschaftskammer NRW wird die Keimfähigkeit von JKK-Samen sowohl durch den Silierungsprozess als auch durch die Vergärung in Biogasanlagen vollständig ausgeschaltet. Daher können Sie Ihr vollständig siliertes Substrat mit JKK-Samen problemlos wieder auf Grünlandflächen ausbringen – ebenso wie das Gärsubstrat aus Biogasanlagen.
Das Entsorgen von JKK, das bereits Samen gebildet hat, ist auch in zertifiz ierten Kompostierungsanlagen möglich. So empfiehlt die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) eine Vernichtung von Kreuzkräutern in Kompostierungsanlagen, die nach den Vorgaben der Bioabfallverordnung arbeiten. Durch den thermischen Hygienisierungsprozess in Kompostierungsanlagen entstehen Temperaturen von bis zu 70 °C. So werden sowohl Samen als auch austriebsfähige Pflanzenteile aller Pflanzenarten sicher zerstört.
Größere Kompostierungsanlagen, die leistungsfähige Schredder zur Zerkleinerung von Grünschnitt und sonstigen kompostierungsfähigen Materialien betreiben, können meist auch Siloballen problemlos verarbeiten. Netze und Folien müssen jedoch zuvor entfernt werden. Es ist aber zu empfehlen, die Entsorgung von Siloballen zuvor mit der jeweiligen Kompostierungsanlage abzuklären.
Das Entfernen von JKK auf angrenzenden öffentlichen oder privaten Flächen lässt sich selbst bei hohem Populationsdruck juristisch nicht erzwingen bzw. einklagen.
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