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 (Bildquelle: Kopf)
Der Anspruch auf Erstattung von Behandlungskosten ist vererbbar.(Bildquelle: Kopf)
Frage & Antwort

Kostenerstattung: Anspruch ist vererbbar

Meine Frau entschied sich als gesetzlich Krankenversicherte gegen das Sachleistungsprinzip und zahlte, wie privat Versicherte, medizinische Behandlungen zunächst selbst. Hinterher bekam sie das Geld von der Krankenkasse zurück. Nun ist sie leider im...

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