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 (Bildquelle: Schlotmann)
Für die Holzabfuhr sollten Waldwege in einem guten Zustand und ausreichend freigeschnitten sein. Ansonsten könnten Unternehmer den Transport ablehnen. Sollten dennoch herabfallende Äste den Lkw beschädigen, besteht kein Schadenersatzanspruch.(Bildquelle: Schlotmann)
Frage & Antwort

Waldgenossenschaft: Freischneiden von Wegen nötig?

Ich besitze Anteile an einer Waldgenossenschaft. Wer ist verpflichtet, das Wegenetz zu pflegen und freizuschneiden? Wer haftet für Schäden an Fahrzeugenoder Personen, die die Wege nutzen?

Haftung: Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten trifft die Waldgenossenschaft und nicht etwa die einzelnen Anteilsberechtigten. Bei schuldhafter Verletzung erforderlicher Verkehrssicherungspflichten können geschädig...

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