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Politik und Aktuelles

Niedersachsen: Zuschüsse für Ernteversicherung

Die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Bremen steigen in die Förderung der Mehrgefahrenversicherung auch für Ackerbau und Grünland ein. Dabei gilt: Je mehr klimaschonende Maßnahmen ein Betrieb umsetzt, desto eher kommt er zum Zuge.

"Aufgrund der Klimakrise werden Starkwetterereignisse zunehmen, diese können die bäuerlichen Betriebe bis an den Rand ihrer Existenz bringen", sagte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. "Mit der neuen Mehrgefahrenpolice werden Betriebe, die Anpassungen an den Klimawandel vornehmen, durch den Zuschuss zur Versicherungsprämie belohnt", sagte Staudte.
Landwirte, die ihre Ernte 2025 noch gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und/oder Trockenheit/ Dürre absichern möchten, müssen ein Versicherungsangebot einholen und vom 26. August bis zum 30. September 2024 einen Antrag auf Teilnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen. Bis Ende Oktober sollen dann die Zusicherungsbescheide versandt werden, sodass die Versicherungsverträge im Nachgang unterschrieben werden können.
Die drei Bundesländer nutzen dafür einen Teil der EU-Mittel aus der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2023 bis 2027. Bis Ende der laufenden Förderperiode stehen für diese Maßnahme gut 15 Mio. € zur Verfügung.

Teilnahmeberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, die als aktive Betriebsinhaber einen Antrag auf Agrarförderung gestellt und ihren Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg haben, sowie in den jeweiligen Bundesländern Flächen bewirtschaften. Die Bagatellgrenze liegt bei 1 ha versicherter Fläche. Unterstützt werden Flächen mit Ackerbau, Grünland sowie Beeren-, Kern- und Steinobst. Im Gemüseanbau sind Möhren und Zwiebeln förderfähig.

Insgesamt übernehmen die Bundesländer jeweils bis zu 50 % der förderfähigen Kosten einer Mehrgefahrenversicherung. Der Versicherungsvertrag muss jedoch, wie in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen, einen Selbstbehalt von mindestens 20 % der Schadensquote sowie eine Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme enthalten.

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Anne Schulze Vohren

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